NAUTISCHER VEREIN ROSTOCK e.V.
Neugründung 18. Oktober 1990

 

Satzung
des

NAUTISCHEN VEREINS Rostock
gegründet 1990


§ 7  Mitgliederversammlung

Der Vorstand hat alljährlich innerhalb der ersten drei Monate eine ordentliche Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung mit 14tätiger Frist unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

a)

 Wahlen zu den Ämtern des Vereins,

b)

 Entgegennahme des Jahresberichtes, der Kassenabrechnung und des Prüfungsberichtes,

c)

 Entlastung des Vorstandes,

d)

 Änderung der Satzung,

e)

 Beschluß über den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr,

f)

 Festsetzung des Jahresbeitrages für das folgende Geschäftjahr,

g)

 Beschluß über Ausschließungsverfahren,

h)

 Anträge der Mitglieder.

Zur Beschlußfassung einer ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder erforderlich, ausgenommen bei Satzungsänderungen.

 


 

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