NAUTISCHER VEREIN
ROSTOCK e.V.
Neugründung 18.
Oktober 1990
Satzung des NAUTISCHEN VEREINS Rostock gegründet 1990 |
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Der Vorstand hat
alljährlich innerhalb der ersten drei Monate
eine ordentliche Mitgliederversammlung durch
schriftliche Einladung mit 14tätiger Frist unter
gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung
einzuberufen. |
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a) |
Wahlen zu den Ämtern des Vereins, |
b) |
Entgegennahme des Jahresberichtes, der Kassenabrechnung und des Prüfungsberichtes, |
c) |
Entlastung des Vorstandes, |
d) |
Änderung der Satzung, |
e) |
Beschluß über den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr, |
f) |
Festsetzung des Jahresbeitrages für das folgende Geschäftjahr, |
g) |
Beschluß über Ausschließungsverfahren, |
h) |
Anträge der Mitglieder. |
Zur Beschlußfassung einer ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder erforderlich, ausgenommen bei Satzungsänderungen. |
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