NAUTISCHER VEREIN ROSTOCK e.V.
Neugründung 18. Oktober 1990

 

Satzung
des

NAUTISCHEN VEREINS Rostock
gegründet 1990


§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Nautischer Verein Rostock". Er ist im Jahre 1990 gegründet worden und hat seinen Sitz in Rostock. Der Verein ist in das Amtsgericht Rostock eingetragen.


§ 2  Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Steuerrechts.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Schifffahrt und des Seewesens, insbesondere der Berufsbildung. Das erfolgt durch Information, Stellungnahmen, Empfehlungen auf dem Gebiet der Seewirtschaft und durch Vortragsveranstaltungen.
Darüber hinaus stellt sich der Verein die Aufgabe das gesellschaftiche Leben im maritimen Bereich zu pflegen.
Der Verein ist selbstlos tätig und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch satzungsfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Vorstand und Beirat sind unentgeltlich tätig.


§ 3  Mitgliedschaft, Einzelmitglieder

Mitglied des Vereins können Einzelpersonen (Einzelmitglieder) sowie Einzelfirmen (Schifffahrts- und Handelsgesellschaften) sowie Körperschaften und Vereine sein.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluß des Vorstandes solche Mitglieder ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Nautischen Verein und dessen Ziele erworben haben.

 


 

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